Übersetzerin – Preise & AGB

Bietigheim-Bissingen im Frühjahr 2008

Die Preise für Übersetzungs- und Lektoratsarbeiten errechnen sich grundsätzlich aus Umfang, Liefertermin und Schwierigkeitsgrad. Wir rechnen nach Zeilen oder Stunden ab, oder, wenn gewünscht, auch nach Wörtern oder Seiten. Individuelle Vereinbarungen und Spezialrabatte sind bei längerfristiger Zusammenarbeit oder Aufträgen größeren Umfangs möglich.

Die Berechnung pro Zeile basiert auf einer Normzeile à 55 Anschläge (inkl. Leerzeichen) und erfolgt auf der Grundlage des Zieltextes. Porto und eventuelle Disketten bzw. CD-ROMs werden gesondert berechnet. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und auf Wunsch nach Abschluss des Auftrags vollständig vernichtet.

Richtpreise

Diese Preise verstehen sich zzgl. 19% Umsatzsteuer. Zur Erteilung eines – selbstverständlich kostenlosen – Kostenvoranschlags senden Sie uns bitte den zu übersetzenden Text per E-Mail.

Übersetzerin – AGB

Übersetzerin – Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen , vertreten durch Dipl.-Übers. Helena Schneider (nachfolgend die Übersetzerin), und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

(3) Die vorliegenden Ausführungen sind sinngemäß auf alle angebotenen textbezogenen Dienstleistungen (z.B. Korrektorat, Lektorat) anzuwenden.

Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Haftung der Übersetzerin

(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

Vergütung der Übersetzerin

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.

(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.


Kontaktdaten

Helena Schneider Diplomübersetzerin